LEG-Pool Stadtwerke – Stromverkauf im «Sorglos-Paket»

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Werden Sie LEG-Produzentin oder -Produzent

Mit der Teilnahme am LEG-Pool der Stadtwerke erhöhen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Gleichzeitig kümmern sich unsere Expertinnen und Experten um die technischen und rechtlichen Aspekte des LEG und sorgen für die Bekanntmachung bei potenziellen Strombezügerinnen und -bezügern.

Ebenfalls kümmern wir uns um die Abrechnung des im LEG bezogenen Solarstroms. Ihre Stromrechnung wird um die Einspeisung in das LEG ergänzt. So erhalten Sie eine transparente Abrechnung zu Ihrem gesamten Stromverbrauch inklusive aller Verkäufe, Netzeinspeisung und Herkunftsnachweise.

 

 

Mit dem LEG-Pool* verkaufen Sie Strom mit doppeltem Vorteil: Denn Sie profitieren nebst attraktiven Vergütungssätzen zusätzlich von unseren Vertrags- und Abrechnungsdienstleistungen – inklusive Inkasso.

 

So profitieren Sie als LEG-Stromproduzierende

 

 

 

*Für die Teilnahme am LEG-Pool erheben die Stadtwerke den ordentlichen Beitrag für Energieverbrauchsgemeinschaften. Dieser beläuft sich aktuell auf CHF 150.00 und wird einmalig fakturiert. Hinzu kommt die monatliche Gebühr von CHF 1.00 für die Abrechnungsdienstleistung.

Fragen und Antworten

Was beinhaltet die Teilnahmegebühr von CHF 150.00?

Die Teilnahmegebühr deckt die Initialkosten, die pro Teilnahme entstehen. Insbesondere für Vertragswesen, Systemanpassungen und Administration.

Was beinhaltet die LEG-Dienstleistung und wofür wird ein monatlicher Betrag fällig?

Die LEG-Dienstleistung deckt die entstehenden Kosten für die Lizenzen, die Abwicklung der Stromlieferung an die LEG-Kundinnen und -Kunden, die Abrechnung des LEG-Stromanteils und die Berechnung Ihres Vergütungsanteils.

Was heisst «Sorglos-Paket»?

Sie melden Ihre Mitgliedschaft über das Onlineformular an, um den Rest kümmern wir uns.

Dazu gehören auch die Anmeldung als LEG-Produzentin oder -Produzent, das Suchen von Strombezügerinnen und Strombezüger in Gossau, das Anpassen von Verträgen und die Zustellung zur Signatur sowie die nötige Systemeinrichtung für die Strommessung und Verrechnung. Die Akquise von Solarstromnutzenden für die Einspeisung Ihrer Anlage gehört ebenso dazu wie die Vertragsabwicklung durch die Stadtwerke. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern und erhalten per Abrechnung die Vergütung.

Erhalte ich im LEG eine Vergütung für den HKN?

Für den im LEG abgesetzten Strom werden keine zusätzlichen HKN ausgestellt.

Wie wird die Vergütung an die LEG-Produzierenden berechnet?

Die installierten Smart-Meter messen jede Viertelstunde den Anteil PV-Strom, der von Ihrer Photovoltaikanlage in den LEG-Pool fliesst und bezogen wird. Diese Summe wird Ihnen zu den entsprechenden LEG-Vergütungssätzen gutgeschrieben. Was nicht direkt im Pool bezogen wird, gilt als Netzeinspeisung und wird zu den entsprechenden Tarifen gemäss BFE vergütet.

Lohnt sich die Teilnahme am LEG-Pool für mich?

Ja, eine Beteiligung am LEG-Pool bietet Ihnen bessere Vergütungssätze als die für das Jahr 2026 vom BFE definierte Mindestvergütung. Gemessen an den Zahlen per Oktober 2025 gehen wir davon aus, dass die Initialkosten bei einem LEG-Absatz von ca. 1’500 Kilowattstunden pro Jahr, nach rund 1,5 Jahren amortisiert sind.

Wie kann ich meine LEG-Mitgliedschaft kündigen?

Unter Einhaltung der in der AGB festgelegten Kündigungsfristen können Sie Ihre LEG-Mitgliedschaft wie folgt kündigen:

–       Schriftlich per E-Mail an energieverrechnung@sw-gossau.ch

–       Via Kündigungsformular auf der Website sw-gossau.ch/LEG-Kündigung

Für welche PV-Anlagen lohnt sich die Teilnahme am LEG-Pool?

Eine Teilnahme am LEG-Pool empfehlen wir für PV-Anlagen ab einer Jahresproduktion von 5’000 kWh. In der Regel wird für Privathaushalte mit einem Drittel Eigenverbrauch gerechnet. Den Rest können Sie in den LEG-Pool geben. Je mehr aus dem LEG-Pool bezogen wird, desto höher wird auch Ihre LEG-Vergütung sein.

Kann ich ein eigenes LEG gründen?

Ja, das ist möglich, sofern Sie genügend geeignete Abnehmerinnen und Abnehmer finden. Sie sorgen in diesem Fall dafür, dass alle Voraussetzungen für die Eröffnung des LEG erfüllt sind und organisieren alle Vertragsbestandteile sowie die Details zur Abrechnung direkt mit Ihren Stromabnehmerinnen und -abnehmern.

Wer bezieht Strom im LEG?

Einwohnerinnen und Einwohner von Gossau und Arnegg.

Was passiert, wenn ein Mitglied den LEG-Strom nicht bezahlt?

Mit dem «Sorglos-Paket» müssen Sie sich nicht darum kümmern!

Sie erhalten die Vergütung des LEG-Stroms unabhängig von der Zahlungsmoral der Bezügerinnen und Bezüger. Die Stadtwerke sind für die Debitorenrechnungen inklusive Mahnwesen und Inkasso verantwortlich.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für ein LEG erfüllt werden?

Es müssen Smart-Meter der neuesten Generation verbaut sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ersetzen die Stadtwerke den Zähler kostenlos für Sie.

Sind zusätzliche Installationen im Haus / in der Wohnung nötig?

Nein.

Projektleiter Energiedienstleistungen

Für Sie da.

Salman Örge

Bischofszellerstrasse 90, 9200 Gossau

salman.oerge@sw-gossau.ch +41 71 388 47 26
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