Installationskontrolle

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Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie für die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen verantwortlich. Das Gesetz schreibt vor, dass elektrische Installationen an Gebäuden in regelmässigen Abständen kontrolliert werden müssen.

Eine erste Kontrolle erfolgt bei der Installation der Elektroanlage. Anschliessend werden Sie in regelmässigen Abständen aufgefordert, Ihre Anlagen erneut prüfen zu lassen.

Zudem sind die Stadtwerke gesetzlich dazu verpflichtet, die Richtigkeit der Sicherheitsnachweise von elektrischen Anlagen mittels Stichprobenkontrolle zu überprüfen.

 

 

Meldepflicht für elektrische Anlagen

Neue Installationen, Erweiterungen und Änderungen bestehender Elektroanlagen sind bewilligungspflichtig und müssen den Stadtwerken Gossau vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden.

In der Regel erfolgt die Meldung über ein Elektroinstallationsunternehmen. Die Stadtwerke Gossau prüfen die Installationsmeldung. Wurde die Installation bewilligt, kann das von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsunternehmen mit den Arbeiten beginnen.

Installationskontrolle FAQ

Wer ist für die Sicherheit elektrischer Anlagen meiner Liegenschaft verantwortlich?

Sie als Sie als Eigentümerin oder Eigentümer sind für Ihre elektrischen Installationen verantwortlich. Die Sicherheit Ihrer Anlagen muss mittels eines Sicherheitsnachweises (SiNa) jederzeit belegt werden können.

Wie werde ich über eine nötige Installationskontrolle informiert?

Ist eine Installationskontrolle Ihrer Anlagen nötig, informieren wir Sie rechtzeitig darüber. Ab Informationszeitpunkt haben Sie sechs Monate Zeit, um eine Kopie des Sicherheitsnachweises (SiNa) bei uns einzureichen.

Wer führt die Installationskontrolle durch?

Die Kontrolle wird durch ein kontrollberechtigtes Unternehmen durchgeführt. Den Auftrag zur Installationskontrolle erteilen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer direkt an eines dieser Unternehmen. Ein Verzeichnis der kontrollberechtigten Personen und Unternehmen finden Sie hier:

Bewilligungsverzeichnis des eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)

Wie läuft die Installationskontrolle ab?

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem kontrollberechtigten Unternehmen, das dann die Kontrolle durchführt. Sofern die Installationen keine Mängel aufweisen, werden Sie einige Zeit nach der Kontrolle den Sicherheitsnachweis (SiNa) erhalten. Eine Kopie dieses Nachweises reichen Sie bitte den Stadtwerken Gossau ein.

Wer bezahlt die Kosten für die Installationskontrolle?

Die Kosten für die Installationskontrolle trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer. Die Rechnung erhalten Sie direkt vom Unternehmen, das die Kontrolle durchführt. Mängel, die von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen behoben werden müssen, gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.

Meine Elektroinstallationen weisen Mängel auf. Was passiert jetzt?

Weist eine Elektroinstallation Mängel auf, kann kein Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt werden.

In diesem Fall erstellt das kontrollberechtigte Unternehmen eine Mängelliste. Beauftragen Sie Ihr Elektroinstallationsunternehmen mit der Behebung der Mängel und geben Sie ihm die Kopie der Mängelliste ab. Sobald die Mängel behoben wurden, wird die von ihm visierte Mängelliste dem kontrollberechtigten Unternehmen geschickt.

Nach einer allfälligen Nachkontrolle (durch das kontrollberechtigte Unternehmen) erhalten Sie Ihren Sicherheitsnachweis. Bitte stellen Sie den Stadtwerken eine Kopie dieses Nachweises zu.

Was ist eine Stichprobenkontrolle?

Die Stadtwerke Gossau sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheitsnachweise (SiNa) stichprobenmässig auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Die Stichprobenkontrolle umfasst eine Prüfung der elektrischen Installationen vor Ort und wird durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt. Werden Mängel festgestellt, so trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Kosten für die Behebung der Mängel sowie für die Stichprobenkontrolle. Sind die Sicherheitsnachweise einwandfrei, fallen keine Kosten für Sie an.

Was ist nach der Installationskontrolle zu tun?

Senden Sie eine Kopie des Sicherheitsnachweises (SiNa) den Stadtwerken Gossau zu. Das Original bewahren Sie bis zur nächsten Fälligkeit sorgfältig auf. 

Die Frist für die Einreichung des Sicherheitsnachweises (SiNa) läuft bald ab. Was muss ich tun?

Die gesetzten Fristen sind grundsätzlich bindend. Nach Ablauf der Frist werden bis zu zwei Mahnungen versendet. Sollte auch dann die Frist nicht ausreichen, senden Sie uns bitte einen schriftlichen Antrag mit der Begründung zur Fristerstreckung zu. Die Stadtwerke prüfen den Antrag auf eine Fristverlängerung.

In jedem Fall haftet der Eigentümer gemäss Art. 5 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) für etwaige Schäden.

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