Vergütungsansätze 2025 für Strom

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Gossau, 19. Dezember 2024 – Die Vergütung für Strom-Rücklieferungen sinkt auf 13.1 Rappen pro Kilowattstunde inklusive Herkunftsnachweis. Ab Januar 2026 werden die Einspeisevergütungen schweizweit harmonisiert und orientieren sich ab dann an den Marktpreisen für Strom.

Bereits im August 2024 durften die Stadtwerke eine weitere Senkung der Strompreise für das Jahr 2025 bekannt geben. Die Entspannung auf dem Strommarkt führt nun auch dazu, dass die Vergütungsansätze für die Strom-Rücklieferung angepasst werden. Neu vergüten die Stadtwerke pro Kilowattstunde 11.6 Rappen für die Energie und 1.5 Rappen für den Herkunftsnachweis.

Harmonisierung der Einspeisevergütung ab Januar 2026

Das neue Stromgesetz sieht ab Januar 2026 eine schweizweite Harmonisierung der Einspeisevergütung vor. Diese wird sich ab dann an den vierteljährlich gemittelten Marktpreisen für Strom, dem Referenzmarktpreis, orientieren. Der Bund definiert dabei eine Minimalvergütung, die in jedem Fall ausgezahlt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Photovoltaikanlagen auch bei tieferen Rückvergütungsansätzen amortisieren lassen. Die entsprechenden Verordnungen werden Anfang kommenden Jahres erwartet.

Mehr lokaler Stromverbrauch

Die neue Regelung zur Rückspeisevergütung soll den lokalen Eigenverbrauch fördern. Zum bereits bekannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) voraussichtlich ab Januar 2026 möglich sein. Ab dann entscheiden Sie, was mit Ihrem überschüssigen Strom passieren soll. Sie können den Strom zum Beispiel an Ihre Nachbarn weiterverkaufen und dabei gemeinsam mit dem Abnehmer einen Tarif definieren.

Das Bundesamt für Energie arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Gesetze und Verordnungen. Wir als Ihre Energieversorgerin bereiten uns auf die Umsetzung der Massnahmen vor und informieren Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen.

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