Vergütung für Solarstrom: Das gilt ab 2026
Wer eigenen Solarstrom produziert und ins Netz einspeist, erhält ab Januar 2026 eine andere Vergütung als bisher. Neu richtet sich die Einspeisevergütung nach den sogenannten Referenzmarktpreisen. Für kleinere Photovoltaikanlagen gilt jedoch weiterhin eine Mindestvergütung. Was bedeutet das konkret für Sie als Betreiberin oder Betreiber einer PV-Anlage?
Neues Stromgesetz mit stärkerem Fokus auf den Eigenverbrauch
Das neue Stromgesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Seit Januar 2026 ist damit auch die Weitergabe von PV-Strom an die Nachbarschaft möglich. Damit will der Bund den Eigenverbrauch von Solarstrom stärken. «Strom soll möglichst dort genutzt werden, wo er produziert wird», sagt Rafael Mittelholzer, Leiter Markt und Energie bei den Stadtwerken Gossau, «so wird das Stromnetz entlastet und lokal erzeugte Energie besser genutzt».
Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung gelten neue Regeln für die Vergütung von eingespeistem Solarstrom. Ab 2026 orientiert sie sich an den Referenzmarktpreisen. Diese veröffentlicht das Bundesamt für Energie quartalsweise.
Referenzmarktpreis – näher am Markt
Der Referenzmarktpreis zeigt, zu welchem Preis Strom an der Strombörse gehandelt wird. Er basiert auf den Strompreisen am europäischen Markt. Das Bundesamt für Energie legt ihn als Durchschnittswert pro Quartal fest.
Angebot und Nachfrage bestimmen die Strompreise. Wenn viel Strom verfügbar ist, sinken die Preise. Ist wenig Strom vorhanden, steigen sie.
«Damit hängt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom künftig stärker von der Marktsituation ab», erklärt Mittelholzer. Die Einspeisevergütung ist damit kein fixer Wert mehr, sondern ändert sich im Laufe des Jahres.
Mindestvergütung für kleinere Anlagen
Für kleinere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kVA gilt neu eine Mindestvergütung. Damit will der Bund sicherstellen, dass sich private PV-Anlagen auch künftig wirtschaftlich betreiben lassen.
Die Mindestvergütung beträgt im laufenden Jahr 6 Rappen pro Kilowattstunde Strom.
Ist der Referenzmarktpreis für das Quartal höher als die Mindestvergütung, wird dieser gutgeschrieben. Fällt der Referenzmarktpreis unter die Schwelle von 6 Rappen pro Kilowattstunde, gilt die Mindestvergütung.
Zusätzlich zur Vergütung für Strom erhalten Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kVA eine Vergütung für den Herkunftsnachweis. Dieser bestätigt, dass der Strom aus erneuerbarer Energie stammt. Der Herkunftsnachweis beträgt im Jahr 2026 1.5 Rappen pro Kilowattstunde.
Bei Anlagen mit einer grösseren Leistung gilt die Mindestvergütung nur für den Anteil bis 30 kVA. Der darüber hinaus produzierte Strom wird gemäss dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis vergütet.
Für Betreiberinnen und Betreiber grösserer Anlagen bedeutet das: Ein Teil der Einspeisung ist abgesichert, der übrige Teil hängt stärker vom Markt ab.
Attraktive Vergütung dank Eigenverbrauchsgemeinschaften
Gerade im Sommer produzieren Photovoltaikanlagen besonders viel Strom. Dann ist das Angebot gross und die Marktpreise fallen tendenziell. «Ausgerechnet dann, wenn viele PV-Anlagen viel Strom liefern, kann die Vergütung tiefer ausfallen», sagt Rafael Mittelholzer. Er rät Kundinnen und Kunden deshalb, den Strom über Eigenverbrauchsgemeinschaften direkt in der Nachbarschaft weiterzugeben: «Die Vergütung innerhalb dieser Eigenverbrauchsgemeinschaften ist meist sehr attraktiv. Die Stadtwerke beraten gerne bei der Realisierung passender Eigenverbrauchslösungen.» ¨
Mit dem LEG-Pool bieten die Stadtwerke zudem eine einfache Möglichkeit, lokal erzeugten Solarstrom innerhalb des Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gossau zu teilen. Was innerhalb der Gemeinschaft nicht verbraucht wird, gelangt zurück ins Netz der Stadtwerke und wird zum aktuell gültigen Referenzmarktpreis vergütet.
Vergütung bleibt planbar
Für viele private PV-Besitzerinnen und PV-Besitzer in Gossau bleibt die Vergütung auch für das Jahr 2026 grundsätzlich planbar. Wer eine kleinere Anlage betreibt, profitiert von einer Mindestvergütung von 7.5 Rappen pro Kilowattstunde.
Gleichzeitig lohnt es sich mehr denn je, möglichst viel des eigenen Solarstroms selbst zu verbrauchen oder ihn in Eigenverbrauchsgemeinschaften lokal zu teilen. Denn je höher der Eigenverbrauch, desto weniger abhängig ist man von schwankenden Marktpreisen.
Leiter Markt und Energie, Mitglied der Geschäftsleitung
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Rafael Mittelholzer
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