Gemäss dem Energiegesetz sind die Stadtwerke Gossau dazu verpflichtet die Kundinnen und Kunden über den Lieferantenmix des beschafften Stroms zu informieren. Diese Informationspflicht wird jeweils per Ende Juni des Folgejahres fällig.
Als Kundin oder Kunde der Stadtwerke Gossau erhalten Sie mit der Juni-Rechnung jeweils die Information zum Strommix. Diese Information bezieht sich auf die gesamte Strommenge, welche im vergangenen Jahr eingekauft wurde und zeigt auf, wie viel des eingekauften Stroms aus inländischer und wie viel aus ausländischer Produktion stammt.
Atomstrom nur auf ausdrücklichen Wunsch
Der in der Stromkennzeichnung erwähnte Atomstrom wird nur auf ausdrücklichen Wunsch unserer Marktkunden beschafft. Als Marktkunden gelten Kunden, welche mit den Stadtwerke Gossau einen Energieliefervertrag abgeschlossen haben und somit einen Strombezug von mehr als 100’000 Kilowattstunden pro Jahr haben. Zum Vergleich: ein Privathaushalt (5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler, ohne Elektroboiler) benötigt im Schnitt rund 4’500 Kilowattstunden Strom und hat keinen Zugang zum offenen Strommarkt.
Der geförderte Strom für Privathaushalte stammt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen. Atomstrom wird nur auf ausdrücklichen Wunsch unserer Marktkunden beschafft.
Vier Stromprodukte zur Auswahl
Für Privatkundinnen und Privatkunden beschaffen die Stadtwerke ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Dabei versorgen wir Sie standardmässig mit dem Stromprodukt Basic, bestehend aus 95 % Wasserkraft und 5 % Sonnenenergie. Unsere Angebotspalette beinhaltet drei weitere Stromprodukte mit unterschiedlichen Anteilen an Sonnen- und Wasserenergie. Eine Übersicht dazu finden Sie in unserem Tarifblatt.
Möchten Sie wissen zu wie vielen Anteilen Ihr Produkt aus Wasserkraft und Sonnenenergie stammt? Diese Informationen finden Sie ganz einfach im neuen Kundenportal «myEnergy». Alternativ finden Sie die Details auch in der Produktbezeichnung auf Ihrer Rechnung.
Möchten Sie Ihr Stromprodukt ändern? Am einfachsten geht dies ebenfalls über das neue Kundenportal. Bitte beachten Sie, dass die Änderung zum Stromprodukt bis spätestens Ende September vollzogen werden muss. Die Änderung ist nur jährlich möglich und tritt per Anfang des Folgejahres in Kraft.