Neues Energiegesetz – was Sie wissen sollten

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Mit dem Vl. Nachtrag zum St. Galler Energiegesetz wird hauptsächlich die Version 2014 der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) in kantonales Recht überführt. Seit dem 1. Juli 2021 ist das neue Energiegesetz im Kanton St. Gallen in Kraft. Was heisst das konkret für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit einer Gasheizung? Was müssen Sie beachten, falls Sie demnächst Ihre Gasheizung ersetzen müssen? Um diese und weitere offene Fragen zu klären, fassen wir für Sie die aktuellen Beschlüsse und Fakten zusammen.

Was gilt es zu beachten?

Öl- oder Gasheizungen sind weiterhin zulässig – in Neubauten und bei Sanierungen. Verlangt wird aber eine effiziente Nutzung von Öl und Gas oder ein teilweiser Ersatz durch erneuerbare Energien. Deshalb haben Hauseigentümer nach wie vor die volle Wahlfreiheit, wenn sie ihre Heizung ersetzen.

 

 

Was müssen Sie wissen?

Wenn die Baubewilligung für Ihr Haus nach dem 1.1.1991 ausgestellt wurde, Ihr Haus Minergie zertifiziert ist oder Sie bereits eine Standardlösung umgesetzt haben, kann der Heizungsersatz ohne weitere Auflagen erfolgen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Gebäude diese Bedingungen erfüllt, lassen Sie sich einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ausstellen. Bei Interesse wenden Sie sich dazu bitte an unseren Energieberater Martin Künzler. Sofern Ihr Haus die Gesamt­energie­effizienz Klasse D und besser erfüllt, steht einem Heizungsersatz nichts im Weg. In allen anderen Fällen können Sie gemäss dem neuen Energiegesetz aus elf verschiedenen Standard-Lösungen auswählen. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung von Sonnenkollektoren oder der Einbau einer Wärmepumpe mit Erdsonde, eines Fernwärme­anschlusses oder einer Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage. Somit können Hauseigentümer – je nach individueller Ausgangslage – die für sie optimale Lösung wählen.

 

 

Sie wollen weiterhin eine Gasheizung, aber ohne bauliche Massnahmen?

Erfüllt Ihr Haus die gesetzlichen Anforderungen nicht, haben Sie zusätzlich zu den elf Standard-Lösungen die Möglichkeit, 20 Prozent Schweizer Biogas zu bestellen. So erfüllen Sie ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen, nutzen erneuerbare Energie und leisten damit einen Beitrag zur CO2-Reduktion. Diese Variante benötigt lediglich eine Bestätigung der Stadtwerke, dass wir Sie während der ganzen Lebensdauer Ihrer neuen Heizung mit mindestens 20 Prozent Schweizer Biogas beliefern werden. Diese Bestätigung ist dann dem Baugesuch beizulegen. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur oder unseren Energieberater nach Details.

Energiefachmann

Für Sie da

Martin Künzler

Bischofszellerstrasse 90, 9200 Gossau

martin.kuenzler@stadtgossau.ch 0713884707
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