Ende September 2023 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – besser bekannt als Mantelerlass. Damit will der Bund den Zubau von erneuerbaren Energien erleichtern. Die vermehrte inländische Produktion dient zudem der Versorgungssicherheit.
Es ist ein Meilenstein in der Energiepolitik, der für die Energieversorger der Schweiz eine grosse Veränderung mit sich bringen wird. Das Tempo, mit dem die im September 2023 gefasste Gesetzesänderung umgesetzt werden soll, stellt auch die Stadtwerke vor neue Herausforderungen. Denn bereits am 1. Januar 2025 soll das neue Energiegesetz in Kraft treten.
Bestehende Förderprogramme werden aufgestockt
Nicht nur auf nationaler Ebene werden Massnahmen getroffen um den Ausbau der Erneuerbaren zu intensivieren. Im Kanton St. Gallen wurde mit der Abstimmung vom 19. November 2023 ein Sonderkredit von 59 Millionen Franken zur Aufstockung der bestehenden Förderprogramme beschlossen. «Die gestiegenen Energiekosten trugen bereits in den vergangenen zwei Jahren dazu bei, dass Gesuche für erneuerbare Energieerzeugungsanlagen massiv angestiegen sind», meint Rafael Mittelholzer, Leiter Markt und Energie dazu und sagt weiter: «Das neue Energiegesetz sowie die zusätzlichen Fördergelder werden den Umbau des Energiesystems nochmals beschleunigen».
Städtische Gebäude werden sukzessive umgerüstet
Die städtische Planung sieht bei ihren Neu- und Umbauten bereits heute wann immer möglich die Einbindung erneuerbarer Energieformen vor. Martin Künzler ist Energiefachmann bei den Stadtwerken Gossau. Im Auftrag der Stadt führt er diverse Potenzialanalysen durch und berät die Stadt zu möglichen Energieeffizienzmassnahmen. «Gossau besitzt bereits heute eine vergleichsweise hohe Dichte an Photovoltaikanlagen. Und es kommen laufend neue dazu. Gerade sind die Arbeiten an der Solaranlage auf dem Dach des Werkhofs im Gange und auch auf den Dächern der neuen Sportanlagen sind Photovoltaik-Module geplant» sagt Künzler. Laut Künzler beinhaltet der Umbau des Energiesystems aber auch andere Aspekte: «Erneuerbares Heizen, zum Beispiel mittels Wärmepumpen, oder der Ausbau von öffentlichen e-Ladestationen gehören genauso dazu». Erst kürzlich hat Künzler eine Analyse zum Wärmepotenzial der Stadt Gossau fertiggestellt. «Die Analyse soll aufzeigen, wo Gossau Fernwärme nutzen könnte und wie die produzierte Wärme in die Haushalte gelangen soll». Die Analyse ist aktuell in der Beratung bei der Kommission Stadtwerke und dem Stadtrat. Es ist geplant, dass im Verlauf des Jahres 2024 detaillierter darüber informiert werden kann.
Flugaufnahme Gossau Osten, 2019 aus Westen mit Hofegg, Mettendorf, Industrie Gossau-Ost
Auch Privathaushalte sollen zur Energieeffizienz beitragen
Sollte das Energiegesetz wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten, werden auch Privathaushalte ihren Beitrag an die effizientere Energienutzung leisten müssen. «Laut Gesetz sollen Energieversorgungsunternehmen verpflichtet werden, Effizienzmassnahmen bei Endkunden umzusetzen», sagt Rafael Mittelholzer dazu. «Bis die entsprechenden Verordnungen vorliegen, können wir aber nicht sagen, welche Massnahmen sich daraus ergeben und inwiefern die Stadtwerke dafür geeignete Mittel oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen müssen», führt er weiter aus.
Kommt es zum Referendum?
Überhaupt scheint vieles noch ungewiss. So steht auch ein mögliches Referendum zurzeit noch im Raum. Bis Mitte Januar läuft die Eingabefrist der dazu nötigen 50’000 Unterschriften.
Nichtsdestotrotz beginnen die Stadtwerke bereits jetzt damit, sich auf das neue Gesetz vorzubereiten. Mittelholzer dazu: «Wir bereiten uns unabhängig von einem möglichen Referendum auf die Umsetzung vor. Wo sinnvoll schliessen wir uns mit anderen Stakeholdern im Energiebereich zusammen und arbeiten gemeinsam an Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden».